Gestern Abend wurde die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Voller Hoffnung, dass uns das neue Dokument eine juristische Grundlage für die kommenden Veranstaltungen gibt, haben wir sie genau unter die Lupe genommen. Sie finden das Dokument hier: Link
Vieles wurde genauer definiert, der §13 befasst sich mit Veranstaltungen. Die Kernaussagen:
- Große Festveranstaltungen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind in der Regel
1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung,
2. Jahrmärkte nach § 68 der Gewerbeordnung sowie Kirmesveranstaltungen,
3. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
4. Schützenfeste,
5. Weinfeste,
6. ähnliche Festveranstaltungen - Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zulässig sind 1. Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher-heit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstal-tungen von Parteien einschließlich Wahlkampfständen, Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen be-stimmt sind, 2. Sitzungen von Gremien und Tagungen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Instituti-onen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereine sowie Schulveranstaltungen ohne geselligen Charakter. Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warte-schlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen ist zu-dem die Rückverfolgbarkeit nach § 2a sicherzustellen.
Unsere Veranstaltungen (z.B. Abibälle) fallen nicht unter „große Veranstaltungen“ und dementsprechend unter 2. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum 15.06.20 – dann tritt die Schutzverordnung wieder außer Kraft.
Voller Motivation diese Angelegenheit klären zu wollen, riefen wir beim Ordnungsamt einer Großstadt in NRW an. Nach der Schilderung des Sachverhaltes konnte uns der sehr nette Herr leider nicht weiterhelfen und stellte das Telefonat an seinen Vorgesetzten durch. Nachdem auch dieser uns nicht weiterhelfen konnte, wurden wir an die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes verwiesen. Auch hier konnte man uns leider keine Antwort geben und verwies uns an die Landesregierung.
Die sehr freundliche Dame an der „Corona-Hotline“ befand unser Anliegen als zu speziell und gab uns den Tipp, uns telefonisch direkt an die Landesregierung zu wenden. Ihrer Meinung nach sind Veranstaltungen mit geselligem Charakter auch nach dem 15.06.20 nicht denkbar. Problem an der Sache: Ein schriftliches Verbot, wie es der §13 der Corona-Schutzverordnung ermöglicht hätte, wollte sie uns nicht geben. Somit riefen wir direkt bei der Landesregierung an. Der Haken an der Sache: Die Hotline ist auf die Corona-Hotline umgeleitet, sodass wir das Anliegen zum fünften Mal schilderten. Die Dame sagte, dass uns unser Anliegen „nichtmal der Weihnachtsmann“ (O-Ton) beantworten könne. Sie hält es – sofern die Infektionszahlen niedrig blieben – für denkbar, dass Abibälle im Juni stattfinden können. Ihrer Information nach, finden die Abibälle in Brandenburg z.B. statt. Unsere Recherche hierzu hat leider nichts ergeben. Wir konnten dies also leider nicht überprüfen.
Auf die Frage, ob man eventuelle Auflagen bereits absehen könne, konnte sie uns leider keine Antwort geben.
Auflagen sind sehr wahrscheinlich, ein Hygienekonzept muss der Veranstalter gewährleisten und vorher auch mit Caterern etc. abstimmen. Was nach dem 15.06. da drin stehen muss? Kann noch niemand genau sagen!
Wir hatten gehofft, durch die neue Corona-Schutzverordnung Klarheit für uns, unsere Kunden und die Kunden unserer Locations zu erhalten. Leider ist niemand dazu bereit, uns diese Klarheit zu geben. Falls Sie sich selber hiervon überzeugen möchten, hier die Corona-Hotline des Landes NRW:
0211 / 9119-1001
Was wir auf keinen Fall unter den Tisch fallen lassen wollen: Alle, mit denen wir telefoniert haben, waren überaus freundlich, hatten Verständnis für unsere Situation und waren sehr bemüht, uns zu helfen. Danke an Sie alle, dass Sie in dieser schwierigen Situation diesen Job machen!