Die Verunsicherung und die Verwirrung der Eventbranche sind groß. Am Mittwoch, den 15. April 2020 gab Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Gesprächen mit den Länderchefs bekannt, wie der Fahrplan für die nächsten Wochen aussehen soll.

Für die Branchen Event und Gastronomie, welche unmittelbar zusammenhängen, war die Aussage, dass Großveranstaltungen bis mindestens zum 31.08.2020 verboten bleiben, eine der wichtigsten.

Uns, unseren Partnern und Kunden stellt sich nun jedoch die Frage, was Großveranstaltungen sind, was auf uns zukommt und welche Auflagen – die zweifelsohne erforderlich sind – es zu erfüllen gilt.

Auf Grund der vielen Nachfragen haben wir uns mit dieser Thematik etwas detaillierter auseinander gesetzt. Die Bundesregierung hat vorgegeben, dass die Definition durch die Länder erfolgen soll. Erste Bundesländer haben dies auch bereits getan. Niedersachsen, Schleswig Holstein, Berlin und Hamburg zum Beispiel definieren Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen kategorisch als Großveranstaltungen. Es ist davon auszugehen, dass auch kleinere Veranstaltungen streng geprüft und mit Auflagen belegt werden müssen, was unserer Einschätzung nach vollkommen sinnvoll ist.

Nichts desto Trotz ist die Definition für uns und viele andere Unternehmen unserer Branche existenziell. Wann können, wann sollten und wann müssen Veranstaltungen verschoben werden? Wie sieht der juristische Rahmen hierzu aus? All das sind Fragen, die die nächsten Wochen und Monate in unserer Branche stark beeinflussen.

Da wir nicht die einzigen sind, die sich diese Fragen stellen und wir auch unseren Partnern und Kunden eine Sicherheit geben möchten, haben wir in der vergangenen Woche telefonischen Kontakt zur Landesregierung aufgenommen. Leider teilte man uns mit, dass es für Nordrhein-Westfalen bislang noch keine Definition für Großveranstaltungen gäbe und man uns auch nicht sagen könne, wann hiermit zu rechnen sei.

Wir vermuten, dass ein Rahmen ähnlich wie in den anderen Bundesländern aussehen könnte.
Fakt ist: Wir brauchen dringend Antworten! Sobald es Neuigkeiten gibt, stellen wir diese selbstverständlich gerne zur Verfügung.